Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen «Famicabel Trin» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Trin. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
2. Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung familienfreundlicher Angebote in der Gemeinde Trin und pflegt die Zweisprachigkeit (Romanisch/Deutsch).
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge,
- Beiträge der öffentlichen Hand,
- Erträge aus Veranstaltungen,
- Spenden und Zuwendungen aller Art.
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands festgesetzt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitglieder besitzen keinerlei persönliche Ansprüche am Vereinsvermögen.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod;
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit auf die Mitgliederversammlung möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand,
c) die Revisionsstelle
8. Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 30 Tage nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Zur ordentlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 30 Tage und zur ausserordentlichen mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail oder anderen digitalen Kommunikationsmitteln sind gültig, vorausgesetzt die Mitglieder verfügen über dieselben.
Traktandenanträge von Mitgliedern müssen mindestens 20 Tage vor der ordentlichen und 5 Tage vor der ausserordentlichen Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden.
Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung,
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands,
c) Genehmigung des Revisionsberichts und der Jahresrechnung,
d) Genehmigung des Jahresbudgets,
e) Entlastung des Vorstands,
f) Wahl des Präsidiums und des übrigen Vorstands sowie der Revisionsstelle,
g) Festsetzung des Mitgliederbeitrags auf Antrag des Vorstands,
h) Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms,
i) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
j) Änderung der Statuten,
k) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern,
l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt das Präsidium den Stichentscheid.
9. Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Im Übrigen verfügt der Vorstand über alle weiteren Befugnisse, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid.
Sofern kein Vorstandsmitglied eine mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auch auf dem Zirkularweg gültig, d.h. schriftlich, per E-Mail oder anderen digitalen Kommunikationsmitteln, vorausgesetzt die Vorstandsmitglieder verfügen über dieselben.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
10. Revision
Die Mitgliederversammlung wählt eine oder zwei natürliche Personen oder eine juristische Person als Revisionsstelle, welche die Buchführung mindestens einmal jährlich prüft. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
11. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift der Präsidentin/des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands.
12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 4. April 2024 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Trin, 4. April 2024